Kostenvoranschlag

Für die Regulierung von sogenannten Bagatellschäden, bei der die Schadenhöhe unter ca. € 1.000,00 liegt, benötigen Sie für die Regulierung durch die Versicherung ein Kurzgutachten. Das Kurzgutachten dient als Kostenvoranschlag. Wir als Kfz-Gutachter erstellen Ihnen den Kostenvoranschlag günstig und detailliert.

Die Versicherungen verlangen häufig unabhängig von der Schadenhöhe einen Kostenvoranschlag von dem Geschädigten, um die eigenen Kosten möglichst gering zu halten. Ein Kostenvoranschlag dient jedoch nicht als Beweissicherung, so dass es vor Gericht keine Funktion hat. Da unsere Kfz-Gutachter den Schadensumfang an Ihrem Fahrzeug vollständig dokumentieren, können die Sachverständigen bei Rechtsstreitigkeiten
auch ein ausführliches Gutachten erstellen.

Wird nach einem Unfall ein Schadengutachten benötigt, oder genügt ein Kostenvoranschlag?

Bei Bagatellschäden bis 1.000 Euro benötigen Sie in der Regel kein Schadengutachten. Hier kann ein Kostenvoranschlag ausreichen.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, ein Kurzgutachten durch einen Kfz-Sachverständigen erstellen zu lassen. Dieses dient dann gleichzeitig als Kostenvoranschlag. Ihr Vorteil: Wir dokumentieren den Schaden und sichern auf diese Weise alle Informationen.
Sollte es später einmal zu Rechtsstreitigkeiten kommen, genügt ein Kostenvoranschlag nämlich nicht zur Beweissicherung. Auf Basis der dokumentierten Informationen
können wir für Sie jedoch ein Gutachten erstellen, welches vor Gericht verwendbar ist.